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Sie wollen jedoch nicht auf die Zielgruppe der Raucher in ihrem Lokal verzichten. Als „Exklusiv“ Mitglied des Vereins RAUCHGENUSS e.V. können sie dann an von ihnen selbst festgelegten Tagen und Tageszeiten im Rahmen geschlossener Veranstaltungen ihren Gästen das Rauchen in ihrem Lokal ermöglichen. Bei dieser Art der Mitgliedschaft, hat der Wirt, die Rechtssicherheit, wenn er sich an die Vorgaben des Vereins hält, dass weder er, noch seine Gäste, Ärger mit dem Ordnungsamt bekommen. Der Wirt hat dabei keinen Kosten oder Zeitaufwand für eine eigene Vereinsführung zu leisten, ebenso muss er sich nicht um eine Altersverifikation der Mitglieder kümmern. Für eine unkomplizierte Zutrittskontrolle erhält der Wirt ein Kästchen vom Verein, das in der Art funktioniert, wie es jedem vom Bankautomaten bekannt sein sollte. Selbstverständlich, werden alle unsere Mitglieder über die Zeiten geschlossener Gesellschaften unserer „Exklusiv“ Wirte informiert. Alle Lokale der „Exklusiv“ Wirte werden darüber hinaus speziell beworben, so dass mit vielen neuen Gästen gerechnet werden kann. Auch schon deshalb, weil Touristen aus anderen Bundesländern es zu schätzen wissen, wenn sie mit ihrer Mitgliedskarte im Urlaub oder bei der Durchreise Lokale antreffen in denen sie auch rauchen können. Um zu gewährleisten, dass auch zufällig an ihrem Lokal vorbeikommende Vereinsmitglieder ihr Lokal aufsuchen, erhält jeder „Exklusiv“ Wirt ein hochwertiges Metallschild, mit dem Emblem des Vereins RAUCHGENUSS e.V.
Wir beraten sie gerne, welche Art der Mitgliedschaft für sie am besten ist. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine individuelle Lösung für ihr Lokal. FAX: 089 / 28 70 12 63 Zögern Sie nicht, werden Sie Mitglied im Verein RAUCHGENUSS e.V. und helfen damit sich selbst und allen Gleichgesinnten
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