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Trotz Nichtraucherschutzgesetz, ist es im Rahmen geschlossener Veranstaltungen für unsere Mitglieder möglich in den angeschlossenen Gaststätten und Lokalitäten zu rauchen. Ebenso ist es, durch die uneinheitliche Regelung, in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen auch regulär möglich zu rauchen. Sie erkennen Lokale in denen Sie rauchen dürfen an unserem Vereinslogo. Um Ihnen die Suche nach einem entsprechenden Lokal oder Gaststätte zu erleichtern, gelangen sie mit diesem Button zu unserer Datenbank
Hier finden Sie passende Lokale im gesamten Bundesgebiet, bestimmt auch in Ihrer Nähe! Achten Sie auch auf die unterschiedlichen Kategorien
Alle Wirte, die Mitglied unseres Vereins sind, haben außerdem die Möglichkeit unter der Rubrik „Veranstaltungen“ auf Partys, Events oder besondere Veranstaltungen hinzuweisen. Auf Wunsch informiert der Verein RAUCHGENUSS e.V. speziell Ihre Gäste mit einer persönlichen Einladung Sie planen ein Fest oder eine Veranstaltung für unsere Vereinsmitglieder und wollen darüber informieren? Dann Schicken Sie uns eine oder ein Fax 089 / 28 70 12 63 |
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