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Willkommen im Verein

RAUCHGENUSS e.V.

Eingetragen beim Amtsgericht München

VR 201376

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Selbstbestimmt leben!

 

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Trotz Nichtraucherschutzgesetz, ist es im Rahmen geschlossener Veranstaltungen für unsere Mitglieder möglich in den angeschlossenen Gaststätten und Lokalitäten zu rauchen.

Ebenso ist es, durch die uneinheitliche Regelung, in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen auch regulär möglich zu rauchen.

 Sie erkennen Lokale in denen Sie rauchen dürfen an unserem Vereinslogo.

Um Ihnen die Suche nach einem entsprechenden Lokal oder Gaststätte zu erleichtern, gelangen sie mit diesem Button zu unserer Datenbank

 

 

Hier finden Sie passende Lokale im gesamten Bundesgebiet, bestimmt auch in Ihrer Nähe!

Achten Sie auch auf die unterschiedlichen Kategorien

   

Unsere Mitglieder dürfen hier nicht nur rauchen, sondern erhalten zusätzlich auch noch Rabatt auf alle Speisen und Getränke.

 

 

  Hier ist es ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten zu  rauchen.

 

 

 

 

Diese Wirte haben selbst einen eigenen Raucherclub, oder sind bereits bei einem anderen Verein organisiert.

Aber auch unsere Mitglieder sind dort jederzeit willkommen.

 

 

Alle Wirte, die Mitglied unseres Vereins sind, haben außerdem die Möglichkeit unter der Rubrik „Veranstaltungen“ auf Partys, Events oder besondere Veranstaltungen hinzuweisen.

Auf Wunsch informiert der Verein RAUCHGENUSS e.V. speziell Ihre Gäste mit einer persönlichen Einladung

Sie planen ein Fest oder eine Veranstaltung für unsere Vereinsmitglieder und wollen darüber informieren?

Dann Schicken Sie uns eine

oder ein Fax   

089 / 28 70 12 63

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Stand: 01. Mai 2008   
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