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RAUCHGENUSS e.V.

Eingetragen beim Amtsgericht München

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Selbstbestimmt leben!

 

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Info NRSG
GastG

 

In der Bundesrepublik Deutschland gilt für jedes Bundesland ein eigenes Nichtraucherschutzgesetz. Die Unterschiede sind teilweise erheblich. Zusätzliche Verwirrung wird oft auch durch Fehlinformation gestiftet. Damit sie sich über die Gesetzgebung in Ihrem Bundesland richtig informieren können haben wir die unterschiedlichen Gesetzestexte für Sie hier zusammengetragen.

Im Falle von Unsicherheiten im Bezug auf die Auslegung der Gesetze, sollten Sie sich nicht auf das Halbwissen wohlwollender Mitmenschen verlassen sondern kompetenten Rat von einem Rechtsanwalt einholen.

Die Ordnungsämter sind hier oft nicht der richtige Ansprechpartner, denn diese werden ihnen kaum eventuelle Gestaltungsmöglichkeiten nennen, oder Lücken die Sie nutzen können. Denn die Ordnungsämter sind für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich und nicht für Ihre Rechtsberatung. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter sind Beamte oder Angestellte der Kreisverwaltungsreferate und in den seltensten Fällen ausgebildete Juristen.

Der Verein RAUCHGENUSS e.V. bietet in Abhängigkeit der jeweiligen Gesetzgebung für seine Mitglieder unterschiedliche Vorgehensweisen an.

In jedem Bundesland bieten wir für jede Art von Gastronomie eine clevere und praktikable Lösung.

Auch Sie müssen in Ihrem Lokal nicht länger Umsatzeinbußen hinnehmen,

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Stand: 01. Mai 2008   
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